About this calculator
Die deutsche Einkommensteuer kennt keine Stufentabelle: §32a EStG definiert eine Formel. Bis zum Grundfreibetrag (12.096 € im Jahr 2025) fällt keine Steuer an; dann steigt der Grenzsteuersatz linear von 14 % auf 23,97 % (bis 17.443 €), weiter auf 42 % (bis 68.480 €), danach pauschal 42 % bis 277.825 € und 45 % darüber. Vor der Formel werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale — die Lohnsteuer-Schätzung Ihrer Renten-, Kranken- und Pflegebeiträge — vom Brutto abgezogen.
Die Sozialabgaben sind gedeckelt: Kranken- und Pflegeversicherung enden bei 66.150 € Gehalt (2025), Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 96.600 €. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb von 19.950 € Steuer (2025), mit einer Gleitzone von 11,9 % des Überschusses — weshalb die meisten Durchschnittsverdiener gar keinen Soli zahlen. Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, sonst 9 %.
How to use it
- Steuerjahr wählen und Bruttomonatsgehalt eingeben (Jahresbrutto = Monatsbrutto × 12).
- Kinder eintragen (ändert den Pflegebeitrag) und den Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse — der Durchschnitt ist voreingestellt.
- Kirchensteuer nur wählen, wenn Sie registriertes Mitglied sind.
- Steuer, Zuschlag, Beiträge und Netto ablesen; die Tabelle schlüsselt jede Komponente auf.
The formula
Rechenbeispiel 2025, ledig, keine Kinder, kein Kirchenmitglied, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 %, Gehalt 60.000 €: Vorsorgepauschale = RV 9,3 % (5.580 €) + KV 8,25 % (4.950 €, zum ermäßigten Satz von 14,0 % für den Lohnsteuerabzug) + PV 2,4 % (1.440 €, inkl. Kinderlosenzuschlag) = 11.970 €. zvE = 60.000 − 1.230 − 36 − 11.970 = 46.764 €. Steuer Zone 2: z = (46.764 − 17.443) / 10.000 = 2,9321; Steuer = (176,64 × 2,9321 + 2.397) × 2,9321 + 1.015,13 = 9.561 € (abgerundet). Soli 0 € (Steuer unter der Freigrenze von 19.950 €). Sozialabgaben zu den tatsächlich gezahlten Sätzen: KV 8,55 % (5.130 €) + PV 2,4 % (1.440 €) + RV 9,3 % (5.580 €) + AV 1,3 % (780 €) = 12.930 €. Netto 37.509 € im Jahr, 3.125,75 € im Monat.
Worked example
Ledig, kinderlos, 5.000 € im Monat (60.000 € im Jahr) 2025, gesetzlich versichert zum Durchschnittszusatzbeitrag: Einkommensteuer 9.561 €, kein Solidaritätszuschlag, Sozialabgaben 12.930 € — Abzüge insgesamt 22.491 € (37,49 % des Bruttos), Netto 37.509 € im Jahr, etwa 3.126 € im Monat. Das entspricht den veröffentlichten Brutto-Netto-Ergebnissen für dieses Profil.
Sources: §32a/§9a/§10c/§39b EStG, §4 SolZG 1995, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025/2026, BMF-Programmablaufplan. Geprüft Oktober 2026. Last updated: Oktober 2026.
Frequently asked questions
Warum rechnet die Vorsorgepauschale mit 8,25 % für die Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich 8,55 % zahle?
Das ist die Lohnsteuer-Konvention (§39b EStG, Programmablaufplan): Der KV-Anteil der Vorsorgepauschale wird zum ermäßigten KV-Satz von 14,0 % berechnet — 7,0 % plus die Hälfte Ihres Zusatzbeitrags — statt zum vollen Satz von 14,6 %. Die tatsächlich gezahlten Sozialabgaben (in der Tabelle) verwenden den vollen Satz. Bei der Veranlagung ersetzen die echten Vorsorgeaufwendungen die Pauschale vollständig, was meist eine kleine Erstattung ergibt — im Beispiel oben etwa 25 €.
Ab wann zahle ich überhaupt Solidaritätszuschlag?
Erst wenn die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt — 19.950 € im Jahr 2025 (20.350 € im Jahr 2026) für Ledige. In der Gleitzone ist der Zuschlag auf 11,9 % des Überschusses gedeckelt; die vollen 5,5 % werden erst bei etwa 37.095 € Einkommensteuer erreicht (rund 114.300 € zu versteuerndes Einkommen). Für ledige Kinderlose heißt das: Soli ab etwa 90.000 € Brutto — im Beispiel mit 60.000 € fällt keiner an.
Was ändert sich 2026?
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €, die Zonengrenzen rücken nach oben (Zone 1 bis 17.799 €, Zone 2 bis 69.878 €), die 45-%-Schwelle bleibt bei 277.826 €, und die Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 €. Bei den Sozialabgaben steigen die Beitragsbemessungsgrenzen (Kranken/Pflege 69.750 €, Rente/Arbeitslose 101.400 €) und der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 %. Alle 2026er Werte sind bereits beschlossen und im Jahreswähler hinterlegt.
Was wird hier nicht abgebildet?
Ehegattensplitting (Steuerklassen III/V und die Verdopplungsregel des §32a Abs. 5), Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung bei der Veranlagung, Sachsens abweichende Pflegeaufteilung (Arbeitnehmer 2,3 % bzw. 2,9 % kinderlos, weil Sachsen Buß- und Bettag als Feiertag behält), die Kappung der Kirchensteuer bei hohen Einkommen, die private Krankenversicherung (oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 € im Jahr 2025 möglich) sowie Minijob- und Gleitzonenregeln. Die Steuerklasse ändert den unterjährigen Abzug, nicht die Jahresveranlagung Lediger.
Warum ist der Grenzsteuersatz bei 60.000 € so hoch?
Beim zu versteuernden Einkommen des Beispiels beträgt der einkommensteuerliche Grenzsteuersatz 34,33 % (aus der Steigung der Zone-2-Formel), und die Sozialabgaben legen 21,55 % auf den nächsten Euro drauf (8,55 + 2,4 + 9,3 + 1,3) — zusammen rund 55,9 %, bis die erste Beitragsgrenze greift. Das ist das normale deutsche Bild für mittlere Einkommen.
What formula does this Einkommensteuer calculator use?
Jahresbrutto = Monatsbrutto × 12; zvE = Jahresbrutto − 1.230 € − 36 € − Vorsorgepauschale; Steuer = §32a-Formel auf das zvE; Soli = min(5,5 % × Steuer, 11,9 % × (Steuer − Freigrenze)); Sozialabgaben = gedeckelte Sätze auf das Brutto Rechenbeispiel 2025, ledig, keine Kinder, kein Kirchenmitglied, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 %, Gehalt 60.000 €: Vorsorgepauschale = RV 9,3 % (5.580 €) + KV 8,25 % (4.950 €, zum ermäßigten Satz von 14,0 % für den Lohnsteuerabzug) + PV 2,4 % (1.440 €, inkl. Kinderlosenzuschlag) = 11.970 €. zvE = 60.000 − 1.230 − 36 − 11.970 = 46.764 €. Steuer Zone 2: z = (46.764 − 17.443) / 10.000 = 2,9321; Steuer = (176,64 × 2,9321 + 2.397) × 2,9321 + 1.015,13 = 9.561 € (abgerundet). Soli 0 € (Steuer unter der Freigrenze von 19.950 €). Sozialabgaben zu den tatsächlich gezahlten Sätzen: KV 8,55 % (5.130 €) + PV 2,4 % (1.440 €) + RV 9,3 % (5.580 €) + AV 1,3 % (780 €) = 12.930 €. Netto 37.509 € im Jahr, 3.125,75 € im Monat. The worked example on this page applies the formula step by step with real numbers, so you can verify the result by hand.